Einkommenssteuererklärung

  • in einem Posting kam die Frage nach steuerlichen Begünstigungen aufgrund der Krankheit unserer Kinder auf.
    Generell kann man nämlich bei der Steuererklärung so einiges geltend machen, was unsere Kurzen angeht. Warum also nicht hier im Forum Tipps und Tricks sammeln und diskutieren? Ich mache mal den Ersten Schritt:

    Es gibt die sog. Außergewöhnlichen Belastungen, die berücksichtigt werden, wenn sie eine individuelle, bestimmte Grenze überschreiten. Dazu gehören unter anderem unsere Fahrten zu OPs und die damit verbundenen Kosten:
    - Kilometerpauschale (Hin- und Rückfahrt)
    - Unterbringung (für den Partner, der nicht als Betreuungsperson im Krankenhaus übernachtet - in Nachgewiesener Höhe)
    - Verpflegung (meines Wissens nicht Pauschal, wie bei Dienstreisen, sondern nur gegen Belege)
    - Parkgebühren

    Aber auch die Sehhilfen oder Fahrten zu normalen Ärzten oder zur Apotheke kann man absetzen. Also jeden Nachweis für Arzt-/ Apothekenbesuche (sein es Quittungen oder Parkscheine) sammeln und bloß die Kilometerpauschale nicht vergessen.
    Privatversicherte sollten Ihre von der Beihilfe nicht oder nur teilweise übernommenen Posten nicht vergessen.
    Mit seinen eigenen (also den Elterlichen) Arzt- Apothekenbesuchen und der Praxisgebühr kommt man schnell über die zumutbare Belastungsgrenze.

    Gruß Till

  • Und gleich die erste Frage an die anderen Experten im Forum:

    Mein Steuerprogramm sagt mir zum Stichwort "Pauschalbetrag für Behinderte" folgendes:
    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
    Bei einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 25, aber weniger als 50 erhalten Sie einen Behinderten-Pauschbetrag nur, wenn
    - wegen der Behinderung eine gesetzliche Rente oder andere laufende Bezüge gewährt werden, oder
    - die Behinderung zu einer Einbuße der körperlichen Beweglichkeit geführt hat oder
    - die Behinderung auf einer Berufskrankheit beruht.
    ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

    Rente und Berufskrankheit können wir bei 40% GdB knicken. Bleibt die "Einbuße der körperlichen Beweglichkeit".
    Haben unsere Kurzen das aufgrund Ihrer Fehlsichtigkeit bzw. der Gesichtsfeldausfälle und Blendempfindlichkeit oder sind damit wirklich Lähmungen oder Folgen von Amputationen gemeint?

    Immerhin geht es um 430,-

    Gruß Till

  • Hallo Till,

    ich habe mir ein Formular des Finanzamtes ausgedruckt, wo ich sämtliche Ausgaben für Nele dokumentieren kann und so meine monatliche Steuer kürze. Das heißt, ich brauche keine Einkommenssteuererklärung mehr machen, muss aber trotzdem alle Belege hierfür aufheben, da ich dann, wie eine Firma alle 5 Jahre geprüft werden könnte.

    Das heißt im Klartext, ich bekomme für Nele aufgrund ihrer 100prozentigen Behinderung durch Blindheit (ist körperliche Unbewegtheit aufgrund der fehlenden alleinigen Mobilität) als alleinerziehende Mama 3.000,00 bereits als Freibetrag angerechnet. Meine Kosten sind aber über dieses Limit hinaus, wenn ich zum Beispiel alle 6 Wochen nach Berlin zur OP und alle 4 Wochen nach Braunschweig zum Augenarzt muss. Dazu kommen noch außergewöhnliche Belastungen durch Kinderbetreuungskosten für beide Kinder, sonstige Ausgaben, die nicht im Hilfskatalog enthalten sind. Wie z. B. ein Diktiergerät, die Hardware für einen Computer wegen Erledigung der Hausaufgaben im häuslichen Bereich. Dazu kommt noch die tägliche Fahrt zur Arbeit., usw.

    Ich hoffe, ich konnte hier ein wenig beisteuern zum Verständnis.

    Liebe Grüße
    Manuela

  • Hallo Till,

    wenn der Grad der Behinderung noch nicht hoch genug ist, um einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen, so bekommt man aber eine Bescheinigung.
    Diese wird vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie ausgestellt.

    Diese Bescheinigung ist zur Vorlage beim Finanzamt. Dort steht auch der Satz: Eine dauernde Einbuße der körperlichen Beweglichkeit liegt vor.

    Es kann sein, dass diese Bescheinigung vorerst befristet ausgestellt wird.

    Bei und hat diese Bescheinigung immer ausgereicht auch bei einem GdB von 30.

  • @ Nicole: Danke für den Hinweis. Bei näherem Betrachten steht dieser Satz doch tatsächlich auch auf meinem Bescheid. Wer lesen kann...^^

    @ Manuela: klares Jain.
    Zum Einen: was ist das für ein Wisch vom Finanzamt - hat der eine Bezeichnung?
    Zum Anderen: gibst du nun auch deine Kilometerpauschale zur Arbeit auf diesem monatlichen Schreiben an oder betrifft der nur Nele? Dann müsstest du ja doch wider eine normale Einkommenssteuererklärung machen...
    Übrigens: Grüße von Erik an Nele, er fragt ab und zu nach Ihr ;)

    Gruß Till

  • Hallo Till,

    ja, das ist gleichzeitig mit Angabe von Kilometern, die ich zur Arbeit zurücklege. Und nein, ich brauche dann tatsächlich keine Einkommensteuererklärung mehr abgeben. Zumindest die nächsten Jahre nicht mehr. Ordentliche Beratung bei einem Steuerbüro.

    Ach ja, es gibt da einen großen Unterschied zwischen verheirateten Arbeitnehmern und alleinerziehenden. Trotzdem können auch verheiratete diesen Antrag ausfüllen und stellen. Für mich lohnt sich mal wieder der Aufwand.

    Ich schreibe dir noch, wie dieser Antrag heißt und wo man diesen finden kann. Hab ihn gerade nicht bei mir.

    Viele liebe Grüße an Erik. Das freut mich ja, dass er nach Nele fragt. Vielleicht klappt es ja mal wieder mit den beiden. Wir sind am 17.03. wieder da.

    Viele liebe Grüße
    Manuela

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