in einem Posting kam die Frage nach steuerlichen Begünstigungen aufgrund der Krankheit unserer Kinder auf.
Generell kann man nämlich bei der Steuererklärung so einiges geltend machen, was unsere Kurzen angeht. Warum also nicht hier im Forum Tipps und Tricks sammeln und diskutieren? Ich mache mal den Ersten Schritt:
Es gibt die sog. Außergewöhnlichen Belastungen, die berücksichtigt werden, wenn sie eine individuelle, bestimmte Grenze überschreiten. Dazu gehören unter anderem unsere Fahrten zu OPs und die damit verbundenen Kosten:
- Kilometerpauschale (Hin- und Rückfahrt)
- Unterbringung (für den Partner, der nicht als Betreuungsperson im Krankenhaus übernachtet - in Nachgewiesener Höhe)
- Verpflegung (meines Wissens nicht Pauschal, wie bei Dienstreisen, sondern nur gegen Belege)
- Parkgebühren
Aber auch die Sehhilfen oder Fahrten zu normalen Ärzten oder zur Apotheke kann man absetzen. Also jeden Nachweis für Arzt-/ Apothekenbesuche (sein es Quittungen oder Parkscheine) sammeln und bloß die Kilometerpauschale nicht vergessen.
Privatversicherte sollten Ihre von der Beihilfe nicht oder nur teilweise übernommenen Posten nicht vergessen.
Mit seinen eigenen (also den Elterlichen) Arzt- Apothekenbesuchen und der Praxisgebühr kommt man schnell über die zumutbare Belastungsgrenze.
Gruß Till