Versicherungsschutz Straßenverkehr ?

  • Hallo an alle ,
    ich habe da mal eine Frage an Euch :
    Wie sieht das rein Rechtlich mit dem Versicherungsschutz ( Haftpflicht...Aufsichtspflicht ) bei einem Sehbehinderten Kind aus .
    Unser wird nun 5 J. alt wir wohnen in einer Spielstrasse auf dem Lande ( und doch gibt es dort so einige Rennfahrer :( ) .
    Unser Sohn will aber auch mal mit den anderen Kindern auf der Strasse spielen und nicht immer nur im Garten sitzen...
    Irgendwann muß man ja auch mal mehr Freiheiten gewären... Er kann sich soweit orientieren - nur dem normalem Straßenverkehr kann man ihn nicht so einfach aussetzen... Läuft gegen Schilderpfosten- sieht heranfahrende Autos nicht schnell genug ,rennt Passanten um .... ist für ihn eigendlich hochgradig gefährlich ...
    Wir sitzen nun im Zwiespalt .. Er will " raus " - muß sich aber meist mit dem Garten zufrieden geben . Wenn ich immer danebenstehe , daß findet er auch total " doof " !
    Kennzeichnet ihr Eure Kinder ( Binde , Button ... ). Der Tip mit auffälliger Kleidung ist ja schön und gut - da wird er zwar mit gesehen , aber er reagiert ja doch anders als ein sehendes Kind ... Wie ist die Lage da rechtlich ( in einer Spielstrasse )? Wie handhabt ihr das alle so ?
    GDB 90% Merkzeichen *H* ... also bei ihm ist die Begleitperson im Strassenverkehr auch wirklich erforderlich .. aber ist in der Spielstrasse nicht die " Vorfahrt" für die Kinder :) ! Und natürlich hat man ja auch Angst , daß ihm ! was passiert !!!!

    LG
    Bianka

  • Hallo Bianka,

    das ist eine sehr gute Frage.
    Leider kann ich Dir da so auch keine Antwort drauf geben, werde mich aber mal erkundigen.

    Wäre mal interessant was ein Jurist dazu sagt.

    Rein instinktief meine ich, kannst Du ihn am besten einschätzen, ob es möglich ist, ihn dort "alleine" zu spielen zu lassen. Er kennt die Umgebung, klar dass die Autos nicht immer alle Rücksicht nehmen. Aber würden die das, wenn er eine Binde tragen würde?

    Wie alt sind die Kinder mit denen er dort spielt? Kann man denen erklären, dass die wenn sie ein Auto sehen, Benni mit zur Seite nehmen? Natürlich kann man ihnen nicht die Verantwortung aufbürden, aber wenn sie seine "Defizite" ausgleichen, weil sie "normal" sehen.

    Bin gespannt auf weitere Antworten und werde mich noch ein bischen schlau machen!

  • Hallo Nicole,

    ja, eine Juristen-Meinung wäre sehr hilfreich !
    Ich habe seine Schwester manchmal beauftragt auf ihn mal einige Minuten auf der Strasse aufzupassen ( 7 J. )- es ist ja wenig Verkehr - die anderen wissen auch darüber Bescheid , aber wie Du schon geschrieben hast -die Verantwortung kann man nicht auf 7-9 J. Kinder übertragen ...
    Ganz ehrlich - wird es ihnen lästig , wenn sie immer den * Kleinen * an der Backe haben ! :) Ich kann die Mädchen auch verstehen .

    Liebe Grüße
    Bianka

  • Hallo Bianka,


    S. hat, als er klein war, auch auf der Straße gespielt, allerdings meist am Ende einer Sackgasse. Ich hatte oft ein schlechtes Gewissen, als ich es zuließ, aber ich konnte ihn einfach nicht halten, zumal wir hier keine Zäune haben. Seiner Entwicklung hat dieses nur gut getan und zum Glück ist nichts passiert. Aber ich glaube S. konnte auch besser sehen als Benni, daher kann ich dir auch nichts raten.

    Vielleicht weiß seine Sehfrühförderin mehr.

    Ich habe hier mal 1Web- Seiten gefunden, die vielleicht Auskunft zu deinen Fragen geben kann.


    http://www.pro-retina.de/deu/ueber_uns/…senverkehr.html


    Viele Grüße

    Ute

  • Hallo Ute ,

    Danke ... ich habe dort mal eine Anfrage gemacht ... mal sehen was sie mir schreiben !
    LG
    Bianka

  • Hallo zusammen,

    ich konnte bisher lediglich in Erfahrung bringen, dass ein Kind mit einer Armbinde gekennzeichnet sein sollte.
    Nach der Straßenverkehrsordnung besteht z. B. für Blinde eine Kennzeichnungspflicht, da sonst der Versicherungsschutz ganz oder teilweise entfällt. Aber ab wann beginnt diese Kennzeichnungspflicht?

    Vielleicht weiß der Bund zur Förderung Sehbehinderter oder Elisabeth Krych mehr darüber.

    Viele Grüße
    Helga
    Unsere Glaukom-Büro-Homepage ist momentan nicht zu erreichen. Kontaktaufnahme bitte über E-Mail: info@glaukom-buero.de

  • Hallo Helga,

    vielen Dank für Deinen Eintrag.

    Habe auch bei ein paar anderen Leuten angefragt, was die dazu wissen.
    Unter anderem bei Elisabeth Krych und auch bei der Frühförderung.
    Bin mal gespannt was zu diesem Thema noch zusammen kommt!

    Nur ein Juristen habe ich noch nicht gefunden, der mir das beantworten kann.

  • Hallo.

    Für meinen Sohn(acht) u. mich ist das auch relevant. Ich überlege schon lange. In der Schule (integrativ) kommt ja irgendwann die Fahrradprüfung mit nem Verkehrspolizist. Wette er weis auch nix. Wenn es so weit ist, frage ich ihn.

    Der DVBS weis das doch sicher auch. Vielleicht hilft man aber dort auch erst weiter, wenn man Mitglied ist, mir kommt es so vor.

    Stimmt Frau E. Krych auf Integrationskinder.org könnte mehr wissen.

    Wenn man Merkzeichen B-Begleitperson im Ausweis hat, müßte man diese doch auch 1000% im Straßenverkehr beanspruchen dürfen, oder? Wo ist sonst der Sinn. Ich vermute, passiert dem Sehbehinderten was, wird zu erst das gefragt-geklärt u. dann ist man selbst schuld. Oder verursachen wir einen hohen Sachschaden, was dann?

    Eine Klärung rechtlicher Seite wäre mal hochinteressant.

    VG Uli.

    Einmal editiert, zuletzt von Uli (2. April 2009 um 08:36)

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