Hallo an alle ,
ich habe da mal eine Frage an Euch :
Wie sieht das rein Rechtlich mit dem Versicherungsschutz ( Haftpflicht...Aufsichtspflicht ) bei einem Sehbehinderten Kind aus .
Unser wird nun 5 J. alt wir wohnen in einer Spielstrasse auf dem Lande ( und doch gibt es dort so einige Rennfahrer ) .
Unser Sohn will aber auch mal mit den anderen Kindern auf der Strasse spielen und nicht immer nur im Garten sitzen...
Irgendwann muß man ja auch mal mehr Freiheiten gewären... Er kann sich soweit orientieren - nur dem normalem Straßenverkehr kann man ihn nicht so einfach aussetzen... Läuft gegen Schilderpfosten- sieht heranfahrende Autos nicht schnell genug ,rennt Passanten um .... ist für ihn eigendlich hochgradig gefährlich ...
Wir sitzen nun im Zwiespalt .. Er will " raus " - muß sich aber meist mit dem Garten zufrieden geben . Wenn ich immer danebenstehe , daß findet er auch total " doof " !
Kennzeichnet ihr Eure Kinder ( Binde , Button ... ). Der Tip mit auffälliger Kleidung ist ja schön und gut - da wird er zwar mit gesehen , aber er reagiert ja doch anders als ein sehendes Kind ... Wie ist die Lage da rechtlich ( in einer Spielstrasse )? Wie handhabt ihr das alle so ?
GDB 90% Merkzeichen *H* ... also bei ihm ist die Begleitperson im Strassenverkehr auch wirklich erforderlich .. aber ist in der Spielstrasse nicht die " Vorfahrt" für die Kinder ! Und natürlich hat man ja auch Angst , daß ihm ! was passiert !!!!
LG
Bianka