Zweiklassenmedizin?

  • Nachdem unser Sohn nun die Schule verlassen hat und in einem Berufsbildungszentrum ein Berufsfindungsjahr macht, das von der Agentur für Arbeit gefördert wird, ist er von der privaten KV in die gesetzliche KV gewechselt.

    Nächste Woche hat er Ferien und wir wollten eigentlich dann mal wieder den Hausaugenarzt aufsuchen, aber der ist auch in Urlaub.

    So haben wir am Ausbildungsort einen Augenarzt aufgesucht. Obwohl der AA einen ganz guten Eindruck auf mich machte, hatte ich das Gefühl, dass er unseren Sohn aus Kostengründen nicht gern als Patienten haben möchte, einfach weil unserer Sohn ein ziemlich "teuer" Patient ist, der 3 verschiedene Sorten drucksenkende Augentropfen braucht, die das Budget stark belasten.

    Er hat dann Augentropfen verschrieben, die unser Sohn schon immer bekommt, aber die reichen wahrscheinlich nicht bis zum nächsten Quartal. Mehr könnte er bis dahin aber nicht bekommen.

    Wäre unser Sohn noch Privatpatient gewesen, wie bis vor 2 Monaten, hätten wir dieses Problem nicht.

    Einerseits verstehe ich den Arzt, wenn er darauf achten muss, dass seine Praxis gewinnbringend läuft, andererseits braucht unser Sohn dringend die drucksenkenden Tropfen, die er seit längerer Zeit tropft und über Beihilfe und privater Krankenversicherung immer erstattet bekommen hat.... Schließlich es geht darum, den derzeitigen Zustand zu erhalten.

    Klar, für die Krankenkasse wäre es viel billiger jeder Glaukompatient würde recht bald erblinden!

    Wenn er nun nächsten Monat 18 Jahre alt wird, muss er sowieso zusätzlich noch Anteile an den Augentropfen bezahlen.

    Nun ist guter Rat teuer.....


    Ute

  • Hallo Ute,
    das alles hört sich nicht so "prickelnd" an...Sicher achtet jeder Arzt zur heutigen Zeit auf sein Budget,aber auf Kosten des Patienten?Das ist nicht fair!!
    Guter Rat ist jetzt wirklich teuer!!
    Nicht nur das Dein Sohn auf seine Medikamente angewiesen ist,nein jetzt kommt für ihn auch noch die Zeit der Zuzahlung....Sicherlich liegt die Belastungsgrenze bei chronisch Kranken bei 1% trotzdem finde ich es Mega unfair!"Mann" ist doch schon gestraft genug mit der Erkrankung....Der Doc hätte wenigstens soviel verschreiben können das es bis zum nächsten Quartal reicht es liegt doch auf der Hand wie wichtig die Medikation ist.
    So etwas zu lesen macht mich traurig und sauer zugleich,ich kann Deine Sorge verstehen.
    Da kommt man echt auf den Gedanken das ein Blindenstock kostengünstiger für die KK ist nur sollten sie mal bedenken was dann für Kosten folgen...
    Entschuldigt die makabere Aussage aber es ist doch echt zum Mäuse melken!!

    Ute kannst Du es vielleicht über den Hausarzt versuchen??Schildere ihn die Situation vielleicht kann er die restliche Menge rezeptieren...Das ist doch einen Versuch wert,oder??
    LG und Kopf hoch!!!Ela

  • hallo zusammen
    hab ich das richtig verstanden, ihr müsst einen teil der augentropfen, arztkosten... selber bezahlen, wenn ihr wegen glaukom oder anderen sehbehinderungen zum arzt geht? bei uns läuft all dies über die IV (invaliedenversicherung). die bezahlt alle arzttermine, medikamente, ops, spitalaufenthalte, therapien, wenn es sich um angeborene oder später erfolgte behinderungen geht.
    klar bezahlt auch hier die krankenkasse, wenn es sich um krankheiten handelt. und bei der krankenkasse gibt es für uns auch selbstbehalte, franchisen, und z.t. medis, therapien... die sie nicht bezahlen, vorallem wenn man blos allgemein versichert ist.
    aber mit "behinderungen" haben wir in dem fall hier in der schweiz echt glück mit der IV. zumindest solange es diese noch gibt, denn die finanzielle seite der IV ist ja verständlicherweise nicht besonders rosig!
    liebe grüsse esther

  • Hallo Ela, hallo Esther,

    Wenn die Augentropfen bis zum Quartalsende nicht reichen, habe ich schon noch einige Ideen wo ich nach einem Rezept nachfragen könnte, u.a. beim alten AA, Hausarzt, in der Augenklinik. Aber unser Sohn kann dort nur in den Ferien auflaufen und ich denke mir, ab und zu müssen seine Augen ja auch untersucht werden. Bisher war er, wenn der Druck gut eingestellt war, alle 6-8 Wochen beim AA.

    Ich weiß gar nicht so genau wie es in der gesetzlichen KV läuft. Kann man da auch zu zwei verschiedenen Fachärzten, d. h. Augenärzten während eines Quartals gehen.?

    Esther, nein bei uns gibt es keine spezielle Krankenversorgung für Invaliden wie in der Schweiz.

    Und mit 18 Jahren muss man zu den Medikamenten zuzahlen, wie viel das in unserem Fall ist,weiß ich noch nicht, das hängt von der Packungsgröße und dem Einkommen ab.

    Ich bin mal gespannt wie es so weitergeht.


    Ute

  • Hallo Ute,

    das ist ein leidiges Thema mit den Augentropfen ! Wir hatten auch schon das Problem, daß unser AA nur ein mal im Quartal die AT aufschreiben wollte- mit Druck ging es dann aber doch !
    Es ist nicht so, daß der Arzt es nicht darf, es geht wirklich nur uns Budget.
    Manchmal reicht es, dem AA vorzurechnen, daß die AT nicht ausreichen können.
    Meist ist es aber sinnvoller, wenn man einen anderen Arzt mit ins Boot holt, der dann auch nochmal die restliche Menge verordnet. Man kann durchaus zu 2 Ärzten im Quartal gehen.
    Unsere KK hat noch nie ein Problem gemacht.

    Die Zuzahlung ist wie Du schon schreibst nach Packungsgröße gestaffelt.
    Da Dein Sohn ja höherpreisige AT bekommt sind es wohl je 10 Euro.
    Er soll alles an Belegen sammeln : Fahrten, Parkgebühr, Praxisgebühr, Arzneimittelkosten...
    Und zwar alles mit seinem Namen versehen ! Dann kommt er vielleicht recht schnell über die 1 % vom Bruttoeinkommen, die ein chronisch kranker Patient bezahlen muß. Ab da ist er dann von Zuzahlungen befreit. Und er wird sicher nicht viel verdienen , oder ?

    Das mit der Zweiklassenmedizin ist sicher manchmal richtig. Aber die Ärzte haben es auch nicht leicht. Viele wären ohne Privatpatienten verloren !


    Viele liebe Grüße und ich hoffe es geht euch gut!
    Bettina

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