Nachdem unser Sohn nun die Schule verlassen hat und in einem Berufsbildungszentrum ein Berufsfindungsjahr macht, das von der Agentur für Arbeit gefördert wird, ist er von der privaten KV in die gesetzliche KV gewechselt.
Nächste Woche hat er Ferien und wir wollten eigentlich dann mal wieder den Hausaugenarzt aufsuchen, aber der ist auch in Urlaub.
So haben wir am Ausbildungsort einen Augenarzt aufgesucht. Obwohl der AA einen ganz guten Eindruck auf mich machte, hatte ich das Gefühl, dass er unseren Sohn aus Kostengründen nicht gern als Patienten haben möchte, einfach weil unserer Sohn ein ziemlich "teuer" Patient ist, der 3 verschiedene Sorten drucksenkende Augentropfen braucht, die das Budget stark belasten.
Er hat dann Augentropfen verschrieben, die unser Sohn schon immer bekommt, aber die reichen wahrscheinlich nicht bis zum nächsten Quartal. Mehr könnte er bis dahin aber nicht bekommen.
Wäre unser Sohn noch Privatpatient gewesen, wie bis vor 2 Monaten, hätten wir dieses Problem nicht.
Einerseits verstehe ich den Arzt, wenn er darauf achten muss, dass seine Praxis gewinnbringend läuft, andererseits braucht unser Sohn dringend die drucksenkenden Tropfen, die er seit längerer Zeit tropft und über Beihilfe und privater Krankenversicherung immer erstattet bekommen hat.... Schließlich es geht darum, den derzeitigen Zustand zu erhalten.
Klar, für die Krankenkasse wäre es viel billiger jeder Glaukompatient würde recht bald erblinden!
Wenn er nun nächsten Monat 18 Jahre alt wird, muss er sowieso zusätzlich noch Anteile an den Augentropfen bezahlen.
Nun ist guter Rat teuer.....
Ute