Wie wurde SoPä Förderbedarf bei Euch festgestellt?

  • David soll nächstes Jahr in die Schule, für etwaige Hilfsmittel muss Sonderpädagogischer Förderbedarf beantragt werden. Wir wissen noch gar nicht, ob er diese Hilfsmittel braucht, Lesegerät und Tafelkamera meiner Einschätzung nach bisher nicht. Bisher ist er in einem ganz normalen Kindergarten, kein Integrationsplatz. Die Erzieherin sagt, dass er wegen seiner Sehbehinderung (Nahvisus 50% auf einem Auge, anderes 0; Fernvisus bisher nicht festgestellt, aber deutlich schlechter) weder besonderer Zuwendung bedarf (außer den mittäglichen Augentropfen), sie auch nicht einfordert.
    Vorgesehen ist eine evangelische Grundschule hier vor Ort, die Reformpädagogik betreibt, also viel Freiarbeit, 17 Kinder/Klasse. Nun dürfen die Pädagogen der Landesblindenschule, die ja Schüler an Regelschulen in unterschiedlichem Umfang mitbetreuen nur noch an diese Regelschulen gehen, für die Ersatzschulen müssen sie bezahlt werden, also ist der Antrag zwingend.


    Nun wurde ich gefragt, ob ich mit David im Winter für eine Woche (die Schule ist 1,5 Fahrstunden weit weg) zum Testen zu kommen, das würde hier bei allen so gehandhabt. Meine spontane Antwort war eine Ablehnung, weil diese Woche entweder sehr uneffizient wäre, oder ein enormer Stress für ein 6-jähriges Kind bedeutet. Ich käme gerne für einen Tag. (Wie machen das auch Eltern mit Vollzeitarbeit?)
    Die Erzieherin im KiGa sagte, dass sie das ausführliche Verfahren bei anderen behinderten Kindern (allerdings kennt sie keines mit einem optischen Knick) üblich sei, die Ergotherapeutin heute schüttelte den Kopf und machte erstmal den Osnabrücker Test zur Zahlbegriffsentwicklung, bei dem er - ohne Rücksichnahme auf sein Behinderung - in der oberen Norm abgeschnitten hat.


    Ein Rest schlechtes Gewissen bleibt bei mir, deshalb die Frage: Wie lief das verfahren bei Euren Kindern ab?

  • Hallo Barbara,


    also, bei unserem Sohn ist es schon Jahre her, dass er eingeschult wurde, aber ich erinnere mich noch ganz gut, dass zuvor einiges geklärt werden musste.
    Nun war er bereits im Kindergarten ein "Integrationskind" und es wurde immer deutlicher, dass er auch in der Schule Hilfe brauchte.


    Zunächst würde ich David einem kompetenten Kinderaugenarzt vorstellen, um ein umfangreiches Gutachten erstellen zu lassen. In einer guten Sehschule kann sicherlich auch der Fernvisus getestet werden. In dem Gutachten kann der Augenarzt vermerken, wie das Kind in der Schule vermutlich zurechtkommt und ob und welche Hilfsmittel es braucht.


    Wenn nun sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wurde, wendest du dich mit dem Gutachten an die zuständige Sehbehindertenschule. Dann erhält dein Sohn sicher eine Einladung zu einer Vorstellung dort. (Bei uns hat diese Vorstellung nur einen Vormittag gedauert.)
    Allerdings wurde unser Sohn schon vorher durch eine Frühförderin der Sehbehindertenschule über mehrere Jahre betreut. Auch diese Frühförderin hat eine Einschätzung geschrieben.


    Weiter wird bei der Schuluntersuchung durch das Gesundheitsamt auch genau geschaut, ob Förderbedarf besteht. Über die zuständige Grundschule stellt man dann einen Antrag auf Förderbedarf, ein Förderausschuss tritt zusammen, ein Psychologe muss den Antrag noch befürworten. Hilfsmittel werden bei der Krankenkasse oder der Eingliederungshilfe beantragt.


    Allerdings glaube ich, dass das Verfahren in jedem Bundesland etwas anders abläuft. Da kannst du dich aber bei der zuständigen Schulbehörde schlau machen.


    Ich hoffe, dir ein wenig geholfen zu haben. Wenn du weitere Fragen hast, bin ich gerne bereit sie zu beantworten.


    Viele Grüße


    Ute

  • Danke erstmal Ute.


    Wir sind in der permanenten Betreuung hier an der Augenklinik, der AA sagt aber, dass die von der Sehbehindertenschule bezüglich Hilfsmitteln auf dem allerneuesten Stand sind. Das Formblatt für das AA-Gutachten hat die Dame von der Frühförderung dagelassen. Neuer Sehschultermin ist auch gemacht.


    Die Schuluntersuchung wird hier erst im Februar/März gemacht, wir wollen as lieber vorher angehen, weil der Schulleiter der vorgesehenen Grundschule sagt, dass sie mit I-Kindern zugeschüttet werden, und er fürchtet, dass die Schule nicht leisten kann, was erwartet wird. Er sagt aber auch, dass er bisher keine Erfahrung (die Schule hat erst wenige Jahre einen Grundschulzweig) mit sehbehinderten Kindern hat. Unsere Frühförderin selbst hält David unbedingt für regelschulfähig. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass viele denken, Sehbehinderte würden sich förmlich durchs Leben tasten. Ich hatte meine Zwillis schon vor fast 3 Jahren an der Schule angemeldet, weil sie nur 34 Plätze haben, die sehr begehrt sind (die Warte-Nachrückliste wurde mit 90 Kindern geschlossen, meine haben abe einen sichere Nummer)


    Das mit dem Vormittag beruhigt mich. Ich wäre ja auch bereit, einen ganzen Tag oer 2 Halbtage zu "opfern". Mir ist es völlig schleierhaft, was die da in einer Woche testen wollen. Ich denke eher, dass es um eine Probebeschulung oder "Schnuppertage" geht, nur wird David, solange er soviel sieht wie jetzt, keinesfalls nach Neukloster ins Internat gehen.

  • Hallo Barbara,


    du hast ja schon alles gut organisiert. Die Schuluntersuchung vorzuziehen ist wichtig, dann kann bis zur Einschulung wirklich noch alles in Ruhe geregelt werden.


    Im letzten Kindergartenjahr hatte S. schon die Zahlen gelernt. Mit Hilfe einer kleinen Wandtafel, die unser ältester Sohn einmal bekommen hatte, konnte ich nun selbst austesten, wieviel S. in welcher Entfernung sehen konnte. Für den Nahvisus hatte mir unserer Optiker eine ausrangierte Sehschärfenbestimmungstafel geschenkt.


    Ich hatte nun die Möglichkeit den Lehrern bei der Einschulung zu zeigen, wie viel er ungefähr sieht.


    Wenn ich es richtig verstanden habe, hat dein Sohn einen Nahvisus auf einem Auge von 50%, auf dem anderen von 0. Nach meiner Einschätzung kommt er damit, wenn der Fernvisus nicht erheblich schwächer ist, gut zurecht, zumindest in den ersten Grundschuljahren werden vermutlich kaum Schwierigkeiten auftauchen. Das Lerntempo ist hier noch langsam, die Schrift in den Schulbüchern groß.


    Wenn bei deinem Sohn sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt werden sollte, bekommt dein Sohn eine Integrationslehrerin stundenweise als Betreuung oder als Beraterin für die Lehrkräfte und eben, was vielleicht wichtiger ist, Zeitzugabe bei den Klassenarbeiten.


    Einem Internatsaufenthalt würde ich in diesem Fall auch nicht zustimmen, aber ich glaube so leicht wird auch kein Kind mehr in ein Internat eingewiesen, denn der Aufenthalt ist doch recht teuer und deshalb auch nur die letzte Wahl, wenn eine andere Beschulung nicht klappt.


    Ute

  • So, mal den Zwischenstand berichten:
    Der große Sehschulentermin (boahhh war das anstrengend) war, Nahvisus einäugig 40%, Fernvisus weniger als 20%.
    Die Medizinpädagogin (gehört zur Uniklinik) anschließend empfahl eine Lampe (die er schon hat) und sonst nichts. Doch, einen Optiker, der zur Low-Vision-Vereinigung gehört, zumindest für die Hilfsmittel später (wir haben hier für unsere Brillen, einen sehr netten, den wir eigentlich nicht wechseln wollen).
    Evt. könnte man eine Lupe nehmen, wobei sie sagte, dass das für so junge Kinder, die es nicht dringend benötigen, meist teuere Spielerei sei.
    Wichit sei vorne sitzen (ist in dieser Klasse eh nicht so vorne/hinten-Prinzip und dass die Lehrerin für ihn Kopien statt Tafelschrift vorbereitet.


    An der Schule fand der Schnuppertag statt und meine Befürchtigung, dass die Schule sich evt. sträubt, sind nicht eingetreten (die Schule hat so viele I-Kinder). David hat der Lehrerin nach der Begrüßung angesichts de Aquariums erstmal einen Vortrag über Fische und deren Atmung gehalten.
    Nach einem Telefonat mit dem Schulrat bat er mich, den Antrag jetzt schon zu stellen, weil die sich nach der schulärztlichen Untersuchung im Februar häuften und individuelle Terminvereinbarungen schwieriger seien. Er sagte, das dies grundsätzlich sei, dass man, wenn klar sei, dass ein Kind sopä För. bräuchte, dies grundsätzlich vorher machen sollte.

  • Hallo Barbara,


    Nun habt ihr schon die erste Hürde gepackt. Ich würde den Antrag auf sonderpädagogische Betreuung auch sofort stellen. Erfahrungsgemäß dauert es noch eine Weile bis der Förderausschuß zusammentritt und die Bewilligung erfolgt.
    S. erhielt die erste Bewilligung erst kurz vor den Sommerferien.


    Wie gut oder schlecht David von der Tafel ablesen kann, wird sich erst mit der Zeit zeigen.
    Zunächst wird er beim Lesen in der Fibel und Schreiben keine Schwierigkeiten haben, denke ich, da die Kinder im 1. Schuljahr eh groß schreiben.


    Vielleicht wäre es zweckmäßig, wenn er eine Hellfeldlupe und einen Lesestab für den Notfall hätte, falls er einmal kleine Schrift lesen muss. Aber das wird euch dann die Betreuungslehrerin sicher auch raten. Für diese Lupen kannst du dir dann ein Rezept ausstellen lassen.


    Ich wünsche euch nun frohe Weihnachten und alles Gute im Neuen Jahr.


    Ute

  • So, wir fahren übermorgen zur Feststellung in die Schule. "Wenn Sie möchten, können wir die Tests natürlich alle an einem Tag machen".
    Meine Nachfrage, wie lange das dauere (wegen Abholung der Schwester im KiGa):


    "Gut 2 Stunden" ?(

  • Wir drücken die Daumen! Meistens machen die Kinder diese "Tests" ja immer ganz gut mit, so lange es spannend bleibt und nicht überfordert!


    Aber als Eltern ist man ziemlich angespannt und hinterher immer völlig fertig!

  • So liebe Leute, ich muss mir doch noch den Frust von der Seele schreiben.


    Heute bei der Begutachtung gewesen, das Schulamt hatte ja wie erwartet die Landesblindenschule beauftragt. Eine zwar sehr nette Lehrerin hat mich aber dann doch noch frustriert.
    Ich weiß ja, wie blind mein Huhn ist, aber sie hat bei einem nicht besonders kooperativen David einen Visus von 0,075 gemessen (er hatte einfach keine Bock auf die noch kleineren Sachen. Heute abend hat er mir dann beim Vorlesen (OHNE Brille) in größerem Abstand als bei der Begutachtung Details auf den gelegentlich rübergereichten bisher unbekannten Schwarz-Weiß-Bildern gezeigt. Für das Argument des nicht kooperativen Kindes (bei den spielerischen Anteilen war er dann wieder reizend X( ) und der Testung auf 0,4 durch die Orthoptistin neulich sagte sie nur, dass er die Sehleistung in der Schule ja nicht nur wenige Minuten halten müsse. Und Sport dürfte er keine Sprungsachen (Bockspringen, Trampolin) etc. machen, weil sowohl die subluxierte Linse reißen könne (kann auch beim Sprung von der Couch oder einer Kopfbewegung) oder eine Netzhautablösung wegen der hohen Myopie stattfinden könne (seine Kurzsichtigkeit beruht aber zum hohen Anteil auf einer Linsenfehlbildung, dass "gute" Auge ist überhaupt nicht überdehnt, was ich auch gesagt hatte.
    Wo bin ich denn hier? Gehe jede Woche zur Ergotherapie, damit er sich besser und lieber bewegt (und hat ja auch inwzischen Seepferdchen, kann Radfahren, hat sich einen Tag nach dem 6. Geburtstag auf die Schlittschuhe gestellt und fährt damit alleine), damit ich das Kind in Watte packe? Prof. Tost, den ich hinterher angerufen hatte, meinte auch, dass diese Vorxiht nicht angebracht sei (er ist ja stets höflich!).


    Kurz, sie gab mir die dringende Empfehlung,d as Kind dort zu beschulen, also im Internat. Habe ich kategorisch und ohne jede weitere Diskussion abgelehnt. Sie sagte, dass sie meine Haltung verstünde, da sie selbst aufgrund der damaligen Zwangsbeschulung ohne Mitspracherecht der Eltern ihren Kleinen (heute Erwachsenen sehbehinderten Sohn) vermisst hatte, der sich ans Internat aber schneller als die Mutter gewöhnt hatte. Erstens ist David aber unglaublich anhänglich und hat obendrein eine Zwillignsschwester. Ich hätte jeden Sonntagabend das Geheule, "warum darf Marla hier bleiben und ich muss weg"? Und nicht nur in der Gewöhnungsphase!!


    Sie schreibt ein Gutachten, das ans Schulamt geht. Dort kann ich es anfordern (sie darf mir aus irgendwelchen omimösen Gründen, die sie selbst bescheuert fand, das Gutahten nicht geben). Der sopä Förderausschuss wird höchstwahrsceinlich die 3 empfohlenen Betreuungsstunden/Woche befürworten, die Behörde aber ablehnen, weil David ja an keine Regelschule gehen wird. Dann könnten wir versuchen, mit Widersprüchen und ggf. einem Appell an den petintionsausschuss doch eine Förderung zu erlangen, was wenigen anderen Familien gelungen sei (es betrifft ja sämtliche Ersatzschule, also alle privaten wie krichliche, Montessoris, Walddorf hier im Bundesland.
    Selsbt wenn die Grundschule aus eigenen Mittel Lehrer anfordern würde, köntnen sie nicht kommen,w eil deren Stundenbudget ausgeschöpft ist. Im Falle einer Beschulung Davids an einer Regelschule wie der Grundschule hier (aber 25 Kinder angemeldet, Teiler ist erst ab 29, würden also mit D&M 27 Schüler sein) müsste die Schulbehörde weitere Stunden aufstocken oder neue Pädagogen einstellen.


    De Fakt hier im Bundesland ist also, dass behidnerte Schüler, wenn sie ihr gefördert werden wollen, kein recht auf freie Schulwahl haben. Ich fürchte, ich kann das Schulgesetz in einem Jahr im Schlaf rückwärts aufsagen!


    Ah und die Woche Diagnostik, die mir angesagt war und ich abgelehnt hatte, beinhaltete eine Probebeschulung.


    Sorry, bin zu müde, um alle Druckfehler zu korrigieren

  • Hallo Barbara,
    wende dich doch mal an Elisabeth, in http://www.integrationskinder.de
    , die hat bestimmt gute Tipps für dich.
    Das kann es ja gar nicht geben, daß ein Kind ins Internat zwangseingewiesen wird, das ist ja eine Frechheit was sie da mit euch machen.
    Wir mußten auch kämpfen - Josie hat einen Visus am besseren Auge von 0,05 mit Gesichtsfeldeinschränkung am linken Auge sieht sie nur noch Fragmente und hell dunkel. Nach einer Entfernung von 1m sieht sie so gut wie nichts mehr und trozdem wurde sie in der Regelschule genommen. Die Klasse wurde dann eine Integrative Klasse mit 17 schülern und es klappt wunderbar.
    Bei der ersten Vorsprache der Schule ging die Dame der Frühförderung mit und der mobile Dienst der Blindenschule. Die schule hatte auch erst Bedenken, aber die wurden schnell ausgeräumt und jetzt geht alles sehr gut. Die Schule macht inzwischen Werbung damit.
    Ich schicke dir mal eine PN, kannst mich ja mal anrufen..im reden bin ich besser als im schreiben
    Liebe grüße Helga

  • Mit der Zwangsgeschichte ist ein Missverständnis, das bestaf den Sohn der Lehrerin zu DDR-Zeiten.
    Selbstverständlich dürfte David hier im Ort auf die Regelschule mit 3 Stunden zusätzl. Betreuung gehen, das wäre auch gewährleistet, nur halt geht das nicht an der Ersatzschule (ev. Grundschule mit reformpädagogischer Ausrichtung - ähnlich Montessori), die wir für die Zwillinge vorgesehen hatten, und für die wir auch eine Zusage haben.

  • Hallo.


    Ja genau, mache was Helga sagt, sie hat recht. Bei Elisabeth bist du gut beraten. Uns hat sie auch prima geholfen. Hier in Thüringen gehts auch drunter u. drüber, aber wir sind ein Deutschland. In Bayern bei Helga sieht manches besser aus, oder in NRW laut Internet. Ich war auch schon drauf und dran mich an Behinderten Vertreter des Landtages zu wenden. Unser letztes Ding war ja, das wir unkonzentriert sind u. die Volkskrankheit ADS haben sollen. Ist aber ehr Kiss Syndrom. Nun kann die Schule 2.Kl integrativ nicht mehr so quer schießen. Laut ADS Gutachten ist Intelegenz nachgewiesen-die Hauptsache, denn Sehproblem heist nicht gleich doof. Schade nur das der Ärger immer da sein wird. Uns drohte man in der 1., so schafft er die 2. nicht. Warten wir ab u. sehen mal. Da ich kein Methýl... (kann Druck erhöhen) gebe-geschweige Staterra, bekommen wir auch keine Ergo mehr. Ein Internat blieb mir erspart u. meinem Sohnemann auch, garantiert. Vielleicht sind solche Schulen auch nicht mehr wirtschaftlich, genau wie BFW s. Kämpfen immer kämpfen. LG Uli.

  • Danke, ich habe dort gerade gepostet. Ingrid scheint da ganz fírm zu sein (und außerdem beruflich an einer Montessori in NRW, die ja die gleichen Probleme haben).


    Beim Nachdenken heute werde ich richtig sauer.

  • Hallo Barbara,


    Ich kann deinen Frust verstehen.


    Ich kann jedoch nicht verstehen, warum dein Sohn keine Förderung an einer privaten Schule erhalten soll. Wenn Förderbedarf besteht, dann kann dieser doch nicht nur an einer öffentlichen Schule bestehen. Wenn ihr der Meinung seid, dass die von euch ausgewählte Schule euren Kindern, vor allem aber David die besten Möglichkeiten bietet, dann sollte doch auch dort gefördert werden.
    Schließlich kommt die Betreuungslehrerin nicht in die Schule um David das kleine Einmaleins beizubringen, sondern eher um die Lehrkräfte zu beraten, was man wie machen könnte, damit David möglichst die gleichen oder ähnliche Bedingungen bekommt wie die anderen Schüler.


    Es geht scheinbar nur darum, wer die Kosten trägt. Die Kosten für 3 Stunden wöchentlich durch eine Betreuungslehrerin der Blinden- und Sehbehindertenschule sind doch geringer, als die einer Internatsunterbringung, die gut und gerne
    3000,- monatlich beträgt. In Zeiten knappen Geldes könnte dieses ein starkes Argument sein.


    Aber man will und muss wohl in einem Flächenstaat wie Mecklenburg-Vorpommern auch das Internat erhalten, für Kinder, deren Eltern aus den unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sind, ihre Kinder bei den Hausaufgaben zu unterstützen.
    Weiter glaube ich, dass die Lehrer der Sehbehinderten- und Blindenschulen auch lieber am Standort unterrichten als von Schule zu Schule zu fahren.



    Es ist ein sehr großer Unterschied, ob jemand einen Visus von 0,4 oder 0,075 hat.
    Diesen großen Unterschiede kann es unter normalen Umständen gar nicht geben und das sollte auch die Lehrerin der Landesblindenschule wissen. Für mich hätte nur das augenärztliche Gutachten Gültigkeit.


    Liebe Barbara, ich wünsche dir viel Erfolg im Kampf für die geeignete Schule und Förderung.


    Viele Grüße


    Ute

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