• Hallo Frauke,


    stelle auf jeden Fall einen Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis.


    Nach Eingang des Antrages wird begutachtet, wieviel Lara auf jedem Auge sieht und der Grad der Behinderung wird anhand dessen festgelegt.


    Auch wenn sie nicht als blind eingestuft wird, weil sie ja noch auf dem anderen Auge sieht, bekommt man durch Vorlage eines solchen Ausweises verschiedene Vergünstigungen z.B. Steuerleichterungen, je nachdem wie der Grad der Behinderung anerkannt wurde.


    Die Anträge stellt man beim zuständigen Versorgungsamt.


    Viele Grüße


    Ute

  • Hallo Frauke,


    uns wurde mal erklärt, dass wenn man auf einem Auge blind ist, man vom Gesetz her nur 25% und bei ästhetischer Auffälligkeit des Auges 30% bekommt.


    Die Frage ist wie gut Lara auf dem anderen Auge sehen kann.


    Wie haben für Dominik auch einen Schwerbehindertenausweis beantragt und haben keinen bekommen, weil er auf dem einen Auge auch noch ca. 65% Sehschärfe hat. Unsere Einstufung liegt bei 30 GdB und bringt uns steuerliche Vorteile. Einen Ausweis gibt es erst ab 50 Gdb (Grad der Behinderung).


    Aber einen Antrag würde ich auf alle Fälle stellen!

  • Hallo Frauke,


    bevor ich mich für ein paar Tage Augenklinik verabschiede hier ein Link zu einer interessanten Seite wo die ganzen "Behinderungsgrade" erklärt werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Lars-Michael ()

  • Liebe Lara,


    wie hoch ist die Sehkraft deiner Tochter mit dem besseren Auge? Wenn du mir dazu eine Prozentzahl nennen kannst, dann kann ich den GdB (Grad der Behinderung) nachschauen. Es gibt eine Tabelle für die augenärztliche Gutachtertätigkeit, nach der der GdB bestimmt wird. Darin könnte ich nachschlagen.


    Gruß
    Barbara

  • Sorry, liebe Frauke,
    jetzt habe ich mich mit deinem Namen vertan. Lara ist ja wohl deine Tochter!
    Aber letztendlich gilt meine Antwort ja auch ihr!
    Gruß
    Barbara

  • Liebe Frauke,


    entschuldige, ich war lange nicht im Forum und antworte deshalb erst heute.
    NIcole hat dir ja schon richtig mitgeteilt, dass minimale Sehkraft (2-3%) bei gutem Sehen mit dem anderen Auge faktisch einen GdB (Grad der Behinderung) von 25% bedeutet.
    Ich habe in der Tabelle für die ärztliche Gutachtertätigkeit nachgeschaut. In der entsprechenden Tabelle steht, dass bei einer Sehkraft von 80% mit dem besseren und 3% mit dem zweiten Auge ein GdB von 30% gegeben wird.


    Tatsächlich muss der Verlust der Sehkraft am BESSEREN Auge erheblich sein (d.h. mit einem Visus unter 40%) um einen GdB von 70% zu erhalten. Das ist jetzt ein bißchen vereinfacht, soll für dich eher eine Orientierung sein.


    Das gilt allerdings so nur, falls nicht andere Einschränkungen des Sehen dazukommen - oder andere Behinderungen, die die Orientierung zusätzlich verschlechtern (z.B. Einschränkungen beim Hören).


    Ich selbst als "Uralt-Glaukom-Kind" (erste OP vor 52 Jahren!) bin heute auf dem rechten Auge blind und sehe mit dem linken etwa 40%. Zusätzlich habe ich erhebliche Ausfälle im Gesichtsfeld, die mein Sehen stark einschränken. Mit diesem Stand der Dinge habe ich einen GdB von 70%.


    Also ich hoffe für euch beide, dich und deine kleine Lara, dass die Doktors den Augendruck gut halten können.
    Eine Schwerbehinderung für Lara zu beantragen bringt für euch eine kleine steuerliche Erleichterung, die euch zusteht. Mehr nicht.


    Ich drück euch die Daumen für eine lange und gute Stabilisierung des Glaukoms von Lara. Ich selbst bin mit meinen ersten OPs als Baby bis zu meinem 30sten Lebensjahr völlig problemlos durchgekommen. Eine Garantie hat man mit dem Glaukom leider nie. Aber es gibt für viele Glaukompatienten auch lange ruhige Phasen ohne große Aufregung.


    Alles Liebe
    Barbara

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